Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.