Integrationskurs - Beratung und Einstufung

Beratung und Einstufung für Deutschkurse. Beratung über die Möglichkeiten der Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. Unterstützung beim Antrag auf Förderung nach der Integrationskursverordnung.

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Pass und Aufenthaltstitel
    nur bei Integrationskursen erforderlich
  • Verpflichtung Ausländerbehörde
    nur bei Integrationskursen erforderlich: Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses durch die Ausländerbehörde, falls diese ausgesprochen wurde
  • Verpflichtung Jobcenter
    nur bei Integrationskursen erforderlich: Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses durch das Jobcenter, falls diese ausgesprochen wurde
  • Zuwendungsbescheid Jobcenter
    nur bei Integrationskursen erforderlich: Nachweis über den Bezug von Leistungen durch das Jobcenter, wenn Leistungen bezogen werden.

Gebühren

Die Beratung ist kostenlos

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

30 bis 45 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Volkshochschulen in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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