Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.