Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Hebamme (hochschulische Ausbildung)
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme/Entbindungspfleger an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben (schulische Ausbildung) und
- Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme an Personen, die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben.
Voraussetzungen
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Hebamme / Entbindungspfleger (schulische Ausbildung) bzw. erfolgreich absolviertes Hebammenstudium einschließlich der staatllichen Prüfung (hochschulische Ausbildung)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Original)
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate)
Formulare
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (schulische Ausbildung)
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (hochschulische Ausbildung)
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
- Ärztliche Bescheinigung
Gebühren
85,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Erläuterungen zum Führen der Berufsbezeichnung und Ansprechpartner (Landesamt für Gesundheit und Soziales)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (EU/EWR/Schweiz) als Hebamme beantragen (Dienstleistungen)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Drittstaat) als Hebamme beantragen (Dienstleistungen)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.