Approbation als Zahnarzt/-ärztin - wenn zahnärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Approbation als Zahnärztin / Zahnarzt
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Eine in Berlin abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
- Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Namensänderungsurkunde (wenn sich der Name nach Ausstellung des Zeugnisses über die Zahnärztliche Prüfung geändert hat)
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Amtliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein. - Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
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Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein. - Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Promotionsurkunde (wenn vorhanden)
- Bescheinigung der Zahnärztekammer, wenn bereits eine zahnärztliche Tätigkeit ausgeübt wurde
Gebühren
139,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Approbation wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - erteilt.