Steueransprüche - Stundung am Standort Finanzamt Wedding
(zuständig für Mitte - Nur für den Ortsteil Wedding)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Es gelten für die Berliner Finanzämter eingeschränkte Öffnungszeiten und sind nur die Infozentralen geöffnet.
Anliegen können wie gewohnt über ELSTER Online, per E-Mail oder telefonisch übermittelt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Die Zahlung von Steuern und Abgaben ist nur unbar durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts sowie mittels Hingabe/Übersendung von Schecks möglich. Verwaltungsgebühren können am Standort mit Girocard (ehemals ec-Karte), Debit- oder Kreditkarte der Anbieter Visa und Mastercard (jeweils mit PIN) bezahlt werden.
Steueransprüche - Stundung
Steuern (zum Beispiel Einkommen-, Umsatz-, und Körperschaftsteuer) können bei Vorliegen einer erheblichen Härte gestundet werden, sofern der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Bei der Gewährung einer Stundung von Steuerschulden handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die im Ermessen der zuständigen Finanzbehörde liegt.
Voraussetzungen
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Stundungsantrag
Eine Stundung kann durch formloses Schreiben bei dem Finanzamt beantragt werden, das die betroffene Steuer erhebt. In der Regel handelt es sich um das Finanzamt, welches den Bescheid erlassen hat, mit dem die Nachzahlung oder Steuervorauszahlung festgesetzt wurde.
Erforderliche Unterlagen
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Wird vom Finanzamt im Einzelfall festgelegt
Erwartet werden Nachweise zu den geltend gemachten Stundungsgründen (z. B. Angaben zu den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen).
Gebühren
Die Stundungszinsen betragen 0,5 Prozent auf den gestundeten Betrag für jeden vollen Monat. Die Zinsfestsetzung erfolgt entweder zeitgleich mit der Gewährung der Stundung, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Die Stundungszinsen werden mit der letzten zu zahlenden Rate fällig.
Im Ausnahmefall kann die Stundung auch zinslos erfolgen. Die Entscheidung darüber trifft die zuständige Finanzbehörde.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung eines Stundungsantrages ist die Finanzbehörde, die die zu stundende Steuer erhebt.
Kontakt
Finanzamt Wedding
Erläuterung der Symbole
Eine Parkmöglichkeit besteht nach telefonischer Anmeldung.
Nahverkehr
U-Bahn Osloer Straße: U8, U9
Bus U Osloer Str.: 125, 128, 150, 255
Tram U Osloer Str.: M13