Steueransprüche
Steueransprüche entstehen aus dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis heraus und setzen voraus, dass ein bestimmter Tatbestand eines Steuergesetzes verwirklicht wird, der eine Leistungspflicht begründet (§ 38 Abgabenordnung).
Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis zählen
• der Steueranspruch,
• der Steuervergütungsanspruch,
• der Haftungsanspruch,
• der Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen,
• der Anspruch auf Erstattung ohne Rechtsgrund gezahlter oder zurückgezahlter Steueransprüche sowie
• die in den einzelnen Steuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche (§ 37 Abgabenordnung).
Neben den verschiedenen Steuern, wie z.B.
• der Einkommensteuer,
• Gewerbesteuer,
• Grundsteuer,
• Kapitalertragsteuer u.s.w.
zählen auch die steuerlichen Nebenleistungen, wie
• Verzögerungsgelder,
• Verspätungszuschläge,
• Zinsen,
• Säumniszuschläge,
• Zwangsgelder
zu den Steueransprüchen.
Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis zählen
• der Steueranspruch,
• der Steuervergütungsanspruch,
• der Haftungsanspruch,
• der Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen,
• der Anspruch auf Erstattung ohne Rechtsgrund gezahlter oder zurückgezahlter Steueransprüche sowie
• die in den einzelnen Steuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche (§ 37 Abgabenordnung).
Neben den verschiedenen Steuern, wie z.B.
• der Einkommensteuer,
• Gewerbesteuer,
• Grundsteuer,
• Kapitalertragsteuer u.s.w.
zählen auch die steuerlichen Nebenleistungen, wie
• Verzögerungsgelder,
• Verspätungszuschläge,
• Zinsen,
• Säumniszuschläge,
• Zwangsgelder
zu den Steueransprüchen.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Formulare
Gebühren
Keine