Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft am Standort LAGeSo - Reproduktionsmedizin
Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- LAGeSo - Reproduktionsmedizin
- Turmstr. 21 , 10559 Berlin
-
PostanschriftPostfach 31 09 29, 10639 Berlin
- Tel.: (030) 90229-1910
- Fax: (030) 90229-1098
- E-Mail: foerderung-kinderwunsch@lageso.berlin.de
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Westhafen
- S41
- S42
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Westhafen
-
U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
-
U Birkenstr.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
-
Stromstr.
- M27
-
Havelberger Str.
- M27
-
Lübecker Str.
- 123
- M27
- 101
-
U Turmstr.
- N9
- 245
- 101
- 123
- M27
- 187
-
Wilsnacker Str.
- 123
- M27
-
Stromstr.
-
Tram
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Lübecker Str.
- M10
-
U Turmstr.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
Alt-Moabit/Rathenower Str.
- M10
-
Lübecker Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft
Voraussetzungen
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Genehmigungsverfahren
Die Genehmigung erfolgt in einem antrags- und gebührenpflichtigen Erlaubnisverfahren. Das notwendige Antragsformular wird auf Anfrage übersandt. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zum Nachweis der unten genannten Voraussetzungen sind beglaubigte Kopien beizufügen.
Erforderliche Unterlagen
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Künftige GenehmigungsInhaberInnen und Ihre Stellvertreter müssen nachweisen:
- Approbation
- Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
- Abrechungsgenehmigungen für
- Vertragsärztliche Genehmigung/bzw. Ermächtigung
- Kooperationsvereinbarungen mit: Humangentik, Psychotherapie und morphologische Spermadiagnostik;
- Grundriss der Einrichtung mit sächlicher Ausstattung
Gebühren
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden gemäß der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeits- und gesundheitlichen Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
Ab Antragstellung liegt eine Gebührenpflicht vor, welche NICHT abhängig von der tatsächlichen Erteilung ist.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Genehmigungsverfahren gemäß SGB V §121a wird in Berlin von dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - hier Abteilung I im Referat I F – im Bereich Reproduktionsmedizin - bearbeitet. Die zuständige Ansprechpartnerin ist unter (030)90229-2305 zu erreichen.
Das Erlaubnisverfahren gemäß AMG §§20b u. 20c wird in Berlin von dem Landesamt für Gesundheit und Soziales - hier Abteilung I im Referat I F – im Bereich Arzneimittelwesen - bearbeitet. Die zuständige Ansprechpartnerin ist unter (030)90229-2912 zu erreichen.