Approbation als Tierarzt/-ärztin - wenn tierärztliche Prüfung in Berlin abgelegt am Standort Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
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Kontakt
- Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
- Turmstraße 21/Haus A , 10559 Berlin
- Tel.: (030) 90229-0
- Fax: (030) 90229-2094
- E-Mail: info.arzt@lageso.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine Präsenz-Beratung ist derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Unterlagen können per Post übersandt oder jederzeit in den Hausbriefkasten in der Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin, eingeworfen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
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S+U Westhafen
- S41
- S42
-
S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Westhafen
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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S+U Westhafen
- U9
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U Turmstr.
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Bus
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Havelberger Str.
- M27
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Stromstr.
- M27
-
Birkenstr./Rathenower Str.
- 123
- M27
-
Havelberger Str.
-
Tram
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Lübecker Str.
- M10
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Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
- M10
-
Lübecker Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Approbation als Tierarzt/-ärztin - wenn tierärztliche Prüfung in Berlin abgelegt
Erteilung einer Approbation als Tierärztin / Tierarzt
Voraussetzungen
- Eine in Berlin abgeschlossene Tierärztliche Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Approbation als Tierärztin / Tierarzt
- Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung
- Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Amtliches Führungszeugnis
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Tierärztin / zum Tierarzt bestätigt wird
- Bescheinigung der Tierärztekammer (wenn bereits eine Tätigkeit als Tierärztin / Tierarzt ausgeübt wurde)
Formulare
Gebühren
139,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Approbation kann nur beim Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - beantragt werden.