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Schwerbehinderung - Ausstellung des Beiblatts nach Verlust

Wenn Ihr Beiblatt mit oder ohne Wertmarke abhanden gekommen oder beschädigt ist, erhalten Sie ein neues Beiblatt (Ersatzausstellung).

Voraussetzungen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung des Beiblatts mit oder ohne Wertmarke nach Verlust
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
    Mit der schriftlichen Mitteilung über den Verlust (Verlusterklärung) beantragen Sie gleichzeitig die Ersatzausstellung Ihres Beiblatts mit oder ohne Wertmarke.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-3 Werktage

Zuständige Behörden

Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.