Körperschaftsteuererklärung abgeben am Standort Finanzamt für Körperschaften II

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Hinweise zu Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.

Місцевий трафік

  • Метро (U-Bahn)

    • Magdalenenstr.: U5

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Telefonische Servicezeiten
Sie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Körperschaftsteuererklärung abgeben

Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Körperschaften erhoben. Die Grundlage hierfür bildet in der Regel die Körperschaftsteuererklärung.

Ob Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Bitte konsultieren Sie in Zweifelsfällen eine Steuerberatung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

  • Körperschaft
    Die in § 1 KStG abschließend aufgezählten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind als unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Dies sind zum Beispiel:

    • Kapitalgesellschaften (unter anderem: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften),
    • optierende Gesellschaften im Sinne des § 1a KStG,
    • Genossenschaften,
    • Vereine,
    • Stiftungen.
    Daneben können ausländische Gesellschaften mit ihren inländischen Einkünften der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung auf dem ELSTER-Portal
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) oder Elster-Zertifikat

Необхідні документи

  • Körperschaftsteuererklärung
    Die Körperschaftsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt.
  • Gewinnermittlungsunterlagen
    Bilanz
    Gewinn- und Verlustrechnung
    ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung

збори

Keine

Hinweise zur Zuständigkeit

In der Regel ist dasjenige Finanzamt für Körperschaften zuständig, in dessen Bereich sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.

Sonderzuständigkeiten ergeben sich aus der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (unter "Rechtsgrundlage").