Körperschaftsteuererklärung abgeben am Standort Finanzamt für Körperschaften II
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- Finanzamt für Körperschaften II
- Finanzamt für Körperschaften II
- Magdalenenstr. 25 , 10365 Berlin
- Tel.: (030) 9024 29-0
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08:00 - 14:00 Uhr
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Hinweise zu Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die abweichenden telefonischen Servicezeiten.
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
- Magdalenenstr.: U5
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische ServicezeitenSie erreichen das Finanzamt telefonisch montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Körperschaftsteuererklärung abgeben
Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Körperschaften erhoben. Die Grundlage hierfür bildet in der Regel die Körperschaftsteuererklärung.
Ob Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Bitte konsultieren Sie in Zweifelsfällen eine Steuerberatung.
Ob Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Bitte konsultieren Sie in Zweifelsfällen eine Steuerberatung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Voraussetzungen
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Körperschaft
Die in § 1 KStG abschließend aufgezählten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind als unbeschränkt steuerpflichtige Unternehmen zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet. Dies sind zum Beispiel:
- Kapitalgesellschaften (unter anderem: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften),
- optierende Gesellschaften im Sinne des § 1a KStG,
- Genossenschaften,
- Vereine,
- Stiftungen.
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- Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) oder Elster-Zertifikat
Erforderliche Unterlagen
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Körperschaftsteuererklärung
Die Körperschaftsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Auf Papier abgegebene Erklärungen werden mit Ausnahme besonderer Härtefälle als nicht abgegeben behandelt. -
Gewinnermittlungsunterlagen
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
ggf. Anlagen zur Gewinnermittlung
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
In der Regel ist dasjenige Finanzamt für Körperschaften zuständig, in dessen Bereich sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
Sonderzuständigkeiten ergeben sich aus der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (unter "Rechtsgrundlage").