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Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung am Standort Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Dienstag
Video-Termine 14:00-16:00 Uhr (über Kontaktformular)
Donnerstag
Video-Termine 10:00-12:00 Uhr (über Kontaktformular)
im Kundencenter (nur mit Termin)
Donnerstag 05.01.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 19.01.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.02.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.02.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 02.03.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 16.03.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 20.04.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 04.05.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 25.05.2023 12:00-15:00 Uhr
Donnerstag 01.06.2023 15:00-18:00 Uhr
Donnerstag 15.06.2023 12:00-15:00 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Sonstige Hinweise zum Standort

Deine Video-Termine kannst Du über das Kontaktformular anmelden.
Weitere Informationen findest Du im Internet unter "Sprechstunde für Gehörlose".

Schwerbehinderung - Änderungsmitteilung

Ihre Anschrift oder Ihr Name haben sich geändert.
Sie möchten den Sterbefall eines schwerbehinderten Menschen mitteilen.

Voraussetzungen

  • Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht

Erforderliche Unterlagen

  • Änderungsmitteilung für das Schwerbehinderten-Feststellungs-Verfahren
    (unter "Formulare")
    • Der Umzug innerhalb Berlins kann telefonisch mitgeteilt werden.
    • Der Zuzug nach Berlin oder Wegzug aus Berlin muss schriftlich mitgeteilt werden.
    • Die Namensänderung kann schriftlich oder persönlich erfolgen.
    • Die Mitteilung des Todes muss schriftlich erfolgen.
  • ggf. Nachweise zur Adress-/ Namensänderung
    Geeignet sind Personalausweis, Pass oder andere Personenstandsdokumente wie Namensänderungsurkunde, Heiratsurkunde
  • ggf. Sterbeurkunde
    • Der Bescheid bzw. der Schwerbehindertenausweis sollten zur Regelung der Angelegenheiten noch für einige Zeit aufbewahrt werden.
    • Mit dem Tod des Antragstellers endet das laufende Verfahren. Es wird kein Bescheid mehr erteilt. Benötigen Erben einen Bescheid nach dem Schwerbehindertenrecht, wird dieser vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Amtshilfe beim Versorgungsamt angefordert.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

sofort

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung kann nur im Versorgungsamt Berlin in Anspruch genommen werden.