Beschwerden über die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung Berlin, den AOK Bundesverband u.a. einreichen

Sie haben die Möglichkeit, sich über die genannten Institutionen zu beschweren, sofern Sie sich gegen eine potentiell rechtswidrige Maßnahme dieser Institution wenden möchten. Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung übt unter anderem die Rechtsaufsicht aus über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin, den AOK-Bundesverband GbR u.a. und wird in diesem Rahmen Ihre Beschwerde prüfen und beantworten.

Voraussetzungen

  • Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-8 Wochen

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