Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht am Standort Bürgeramt Blaschkoallee

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

ACHTUNG


Neuköllns Bürgerämter bleiben am Mittwoch, den 16. Oktober 2024 geschlossen!

Aufgrund der geplanten jährlichen Personalversammlung des Bezirksamtes Neukölln bleiben alle Bürgeramtsstandorte:

Zwickauer Damm 52
Blaschkoallee 32
Donaustr. 29
Sonnenallee 107

am Mittwoch, den 16. Oktober 2024, ganztägig geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass in diesem Zeitraum keine Beratungen und auch kein Notdienst möglich sind. Es können auch keine Dokumente abgeholt werden! Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden

Sie unter: http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/


Beantragung von Reisepässen
Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit derzeit ca. 8 Wochen


Änderungen zum 1. Januar 2024:

Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Pässe gelten noch bis zur Ablauffrist weiter. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig ein Personalausweis, Reisepass oder ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Dokumente, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, gelten auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes als ungültig. Dies kann insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern vorkommen, deren Gesichtsbild sich innerhalb kurzer Zeit verändern kann. In solchen Fällen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Welches Dokument im Einzelfall benötigt wird richtet sich nach dem Reiseziel. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

Soweit die Gebühren für das Bürgeramt weiterhin nur in bar entrichtet werden können, sollten Termine online unter berlin.de oder über das Bürgertelefon 115 nur noch im Standort Bürgeramt Donaustr. 29 gebucht werden.

Unter https://service.berlin.de/terminvereinbarung/ können Termine gebucht werden.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigung, Melderegisterauskunft, Befreiung von der Ausweispflicht, Führungszeugnis, Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte, Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige).

Bitte teilen Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail eine Rückrufnummer mit und schildern uns Ihr Anliegen.

Die Antworten zu den häufigsten Fragen (FAQ) finden Sie unter:

https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

Informationen der anderen Berliner Bürgerämter finden Sie unter:

http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/buergerberatung/

Ihr Bürgeramt Neukölln

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
  • über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
  • telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.

Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Haus 5

ACHTUNG: Im Zuge der neuen Radverkehrsinfrastruktur entfallen die vorhandenen Parkplätze am Straßenrand.

Sonstige Hinweise zum Standort

Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht

Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel für Ausländer erlöschen unter anderem dann kraft Gesetzes,
  • wenn bei einem Verlassen des Bundesgebiets die Wiedereinreise nicht innerhalb einer Frist erfolgt, die nach dem Aufenthaltsgesetz für die jeweilige Art des Aufenthaltstitels festgelegt ist und
  • wenn vor der Ausreise keine längere Frist durch die zuständige Ausländerbehörde auf entsprechenden Antrag bestimmt wurde.

Unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen bei einem längeren Auslandsaufenthalt wie folgt:

  • eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,

  • eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).
Ausnahme
Diese Erlöschensfristen gelten nicht für Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die:
  • entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
  • sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel
Für eine reibungslose Wiedereinreise wird in diesen Fällen auf Antrag vor oder nach der Ausreise eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient.

Die Bescheinigung wird Unionsbürgern, Angehörigen der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und Schweizer Staatsangehörigen nicht ausgestellt.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels
    Hierzu zählen die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie eine vor dem 01.01.2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung.
  • Anwendbarkeit des Aufenthaltsgesetzes
    Angehörigen der EU- und EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsangehörigen wird diese Bescheinigung nicht ausgestellt.
  • Örtliche Zuständigkeit
    Die Bescheinigung wird nur dann in Berlin ausgestellt, wenn in Berlin der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Meldeanschrift) ist oder war.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    • Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen nach SGB II oder XII eigenständig gesichert werden können.
    • Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss der gesicherte Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden.
  • Mindestaufenthalt im Bundesgebiet von 15 Jahren
    Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss kein Mindestaufenthalt nachgewiesen werden.
  • Keine Ausweisungsgründe
    Es darf kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 AufenthG bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
    • Die Antragstellung ist persönlich vor Ort möglich.
    • Die Bescheinigung kann auch aus dem Ausland schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Gültiger Pass oder Passersatz
    Zusammen mit dem Pass ist der unbefristete Aufenthaltstitel vorzulegen, wenn die Bescheinigung vor der Ausreise beantragt wird.
  • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
    Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist. Die Bescheinigung kann auch aus dem Ausland schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    (falls erforderlich, siehe Voraussetzungen)
    • Bei Rentnerinnen bzw. Rentnern: Rentenbescheid
    • Bei Personen zwischen 15-67 Jahren oder Erwerbsunfähigen: Vorlage eines aktuellen Nachweises der Krankenversicherung zum Versicherungsverlauf
  • Nachweise zum Mindestaufenthalt
    (falls erforderlich, siehe Voraussetzungen)
    Bei einer Vorsprache in einem Bürgeramt sind ggf. Nachweise über einen vorherigen Wohnsitz in einem anderen Bundesland vorzulegen.

Gebühren

  • 18,00 Euro: für Erwachsene
  • 9,00 Euro: für Minderjährige
  • keine: für türkische Staatsangehörige

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Ausstellung der Bescheinigung wird grundsätzlich in allen Bürgerämtern vorgenommen.

Landesamt für Einwanderung (LEA)
In folgenden Fällen stellt nur das Landesamt für Einwanderung (LEA) die Bescheinigung aus:

  • für Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels, die weder Rentner noch mit einem deutschen Ehegatten oder mit einem Rentner bzw. einer Rentnerin verheiratet sind,
  • bei Anträgen, die aus dem Ausland gestellt werden
  • für unbefristete Aufenthaltstitel, die nicht durch die Berliner Ausländerbehörde bzw. das LEA erteilt wurden.

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