Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Wilmersdorfer Straße 46 , 10627 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-18769
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
WILMA Shoppen sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Öffnungszeiten
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09:00-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
14:30-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Dienstag
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09:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/)
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. ("weitere Informationen":https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Das Bürgeramt Wilmersdorfer Straße bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Hinweis zum Bewohnerparkausweis
Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Bewohnerparkausweise, richtet sich nach dem Nachnamen:
- Die Buchstaben A – K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm,
- die Buchstaben L – P werden im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße und
- die Buchstaben Q – Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Charlottenburg Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
- S41
- S42
- S47
-
S Charlottenburg Bhf
-
U-Bahn
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Bus
-
U Bismarckstr.
- N2
- N7
-
Bismarckstr./Kaiser-Friedrich-Str.
- 109
- N7
-
U Wilmersdorfer Str.
- S7
- S9
- S3
- 309
- M49
- X34
- X49
-
U Deutsche Oper
- N2
-
Berlin, Kaiser-Friedrich-Str./Kantstr.
- M49
- X34
- 309
- X49
- S41
- S42
- 109
- N7
- 101
-
U Bismarckstr.
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Regionalbahn
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S Charlottenburg Bhf
- RE6
- RE2
- RB21
- FEX
- RE7
- RB14
- RE1
- RB23
-
S Charlottenburg Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
biometrische LichtbilderBitte beachten Sie, dass die in unseren Standorten aufgestellten Lichtbildaufnahmesysteme nicht für Fotos von Kleinkindern oder Babys geeignet sind. Bringen Sie bitte in diesen Fällen Lichtbilder (QR-Code) registrierter Fotografinnen und Fotografen bei der Terminvorsprache mit.*
Die Gebühr für die Fotoaufnahme im Bürgeramt, beträgt 6,00 €.
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
Jeden ersten Mittwoch im Monat, in der Zeit von 11:30 bis 14:30 Uhr, findet eine Sprechstunde, für gehörlose Menschen im Bürgeramt Wilmersdorfer Straße statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel für Ausländer erlöschen unter anderem dann kraft Gesetzes,
Diese Erlöschensfristen gelten nicht für Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die:
Die Bescheinigung wird Unionsbürgern, Angehörigen der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und Schweizer Staatsangehörigen nicht ausgestellt.
- wenn bei einem Verlassen des Bundesgebiets die Wiedereinreise nicht innerhalb einer Frist erfolgt, die nach dem Aufenthaltsgesetz für die jeweilige Art des Aufenthaltstitels festgelegt ist und
- wenn vor der Ausreise keine längere Frist durch die zuständige Ausländerbehörde auf entsprechenden Antrag bestimmt wurde.
- eine Niederlassungserlaubnis (bis zum 31.12.2004 ausgestellt als unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung) nach mindestens sechs Monaten ununterbrochener Abwesenheit vom Bundesgebiet,
- eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei einem Aufenthalt von mindestens zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union (oder in Dänemark, Großbritannien und Irland) oder bei einem durchgehenden Aufenthalt von mindestens sechs Jahren in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (außer in Dänemark, Großbritannien und Irland).
Diese Erlöschensfristen gelten nicht für Inhaber von unbefristeten Aufenthaltstiteln, die:
- entweder in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen leben oder
- sich seit mindestens 15 Jahren im Bundesgebiet aufgehalten haben und deren Lebensunterhalt gesichert ist sowie für deren Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel
Die Bescheinigung wird Unionsbürgern, Angehörigen der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen und Schweizer Staatsangehörigen nicht ausgestellt.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Hierzu zählen die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sowie eine vor dem 01.01.2005 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung. -
Anwendbarkeit des Aufenthaltsgesetzes
Angehörigen der EU- und EWR-Staaten sowie Schweizer Staatsangehörigen wird diese Bescheinigung nicht ausgestellt. -
Örtliche Zuständigkeit
Die Bescheinigung wird nur dann in Berlin ausgestellt, wenn in Berlin der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Meldeanschrift) ist oder war. -
Gesicherter Lebensunterhalt
- Der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen nach SGB II oder XII eigenständig gesichert werden können.
- Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss der gesicherte Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden.
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Mindestaufenthalt im Bundesgebiet von 15 Jahren
Bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen muss kein Mindestaufenthalt nachgewiesen werden. -
Keine Ausweisungsgründe
Es darf kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 AufenthG bestehen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Die Antragstellung ist persönlich vor Ort möglich.
- Die Bescheinigung kann auch aus dem Ausland schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
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1 aktuelles biometrisches Foto (auf Fotopapier)
- 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
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Gültiger Pass oder Passersatz
Zusammen mit dem Pass ist der unbefristete Aufenthaltstitel vorzulegen, wenn die Bescheinigung vor der Ausreise beantragt wird. -
Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist. Die Bescheinigung kann auch aus dem Ausland schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden. -
Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
(falls erforderlich, siehe Voraussetzungen)
- Bei Rentnerinnen bzw. Rentnern: Rentenbescheid
- Bei Personen zwischen 15-67 Jahren oder Erwerbsunfähigen: Vorlage eines aktuellen Nachweises der Krankenversicherung zum Versicherungsverlauf
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Nachweise zum Mindestaufenthalt
(falls erforderlich, siehe Voraussetzungen)
Bei einer Vorsprache in einem Bürgeramt sind ggf. Nachweise über einen vorherigen Wohnsitz in einem anderen Bundesland vorzulegen.
Gebühren
- 18,00 Euro: für Erwachsene
- 9,00 Euro: für Minderjährige
- keine: für türkische Staatsangehörige
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Ausstellung der Bescheinigung wird grundsätzlich in allen Bürgerämtern vorgenommen.
Landesamt für Einwanderung (LEA)
In folgenden Fällen stellt nur das Landesamt für Einwanderung (LEA) die Bescheinigung aus:
- für Inhaber eines unbefristeten Aufenthaltstitels, die weder Rentner noch mit einem deutschen Ehegatten oder mit einem Rentner bzw. einer Rentnerin verheiratet sind,
- bei Anträgen, die aus dem Ausland gestellt werden
- für unbefristete Aufenthaltstitel, die nicht durch die Berliner Ausländerbehörde bzw. das LEA erteilt wurden.