Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

 große Karte

Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
  • Salvador-Allende-Str. 80 A 12559 Berlin
  • Tel.: (030) 90297-4629
  • Fax: (030) 90297-664621
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Mittwoch

      keine
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)
  • Freitag

      09:00-14:00 Uhr (telefonische Sprechzeit)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Veranstaltung - Erlaubnis beantragen

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Flohmärkte
  • Sport-Veranstaltung
  • Seifenkisten-Rennen
  • Musik-Veranstaltung (Open-Air)

Voraussetzungen

  • Versicherungsschutz
    Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
  • Rechtzeitiger Antrag
    Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
    Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
  • Lageplan
    Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
  • ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
    Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
    Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
    • Straßen zu sperren oder,
    • Halteverbots-Zonen einzurichten.
    In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind.
  • Veranstaltererklärung
    Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
    Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
    Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz
    zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
  • Schätzung der Besucherzahl
    Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
  • ggf. Zustimmung von Betroffenen
    Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
    • die Zustimmung der Nachbarschaft
    • die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
    • die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
  • Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
    wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
  • ggf. GEMA Mitgliedschaft
    falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
    Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA.
  • Weitere Unterlagen
    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

Formulare

  • Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden

Gebühren

  • je nach Umfang der Veranstaltung
  • Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4-9 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.