Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Veranstaltung - Erlaubnis beantragen
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
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Versicherungsschutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein.
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Rechtzeitiger Antrag
Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden.
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Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
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ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
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Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungsschutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages
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Schätzung der Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier)
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ggf. Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
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Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin)
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ggf. GEMA Mitgliedschaft
falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. -
Weitere Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
Gebühren
- je nach Umfang der Veranstaltung
- Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) § 11
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Ordnungsamt Reinickendorf
Erläuterung der Symbole
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Nahverkehr
U-Bahn U 8 Paracelsus-Bad
Bus 122 Lübener Weg,
Bus 322 Lindauer Allee,
Bus 120, 320 Paracelsus Bad