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Veranstaltung - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ordnungsamt Lichtenberg
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296 - 4310
- Fax: (030) 9028-7036
- E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00-13.00
-
Donnerstag
-
14.00-17.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Veranstaltung - Erlaubnis beantragen
Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, können Sie eine Erlaubnis bekommen, zum Beispiel für:
- Straßenfeste
- Umzüge
- Flohmärkte
- Sport-Veranstaltung
- Seifenkisten-Rennen
- Musik-Veranstaltung (Open-Air)
Voraussetzungen
-
Versicherungsschutz
Erforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein. -
Rechtzeitiger Antrag
Stellen Sie den Antrag bis zu 9 Wochen vor der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
Das Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden. -
Lageplan
Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne. -
ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)
Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.
Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein,
- Straßen zu sperren oder,
- Halteverbots-Zonen einzurichten.
-
Veranstaltererklärung
Veranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrG
Haftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) -
Nachweis über den Versicherungsschutz
zum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages -
Schätzung der Besucherzahl
Anzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier) -
ggf. Zustimmung von Betroffenen
Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
- die Zustimmung der Nachbarschaft
- die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird
- die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk
-
Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)
wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 7 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) -
ggf. GEMA Mitgliedschaft
falls Sie Musik abspielen oder aufführen möchten
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. -
Weitere Unterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.
Formulare
- Dieses Formular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden
Gebühren
- je nach Umfang der Veranstaltung
- Gemeinnützige Veranstalter können von Teilen der Gebühren befreit werden.
Rechtsgrundlagen
- Strassenverkehrsordnung (StVO)
- Berliner Strassengesetz (BerlStrG)
- Grünanlagengesetz (GrünanlG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) § 7
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk
- Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- Verwaltungsgebührenordnung (VGebO)
- Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4-9 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung können sie bei dem Bezirksamt beantragen in dem die Veranstaltung stattfindet.