Schule - Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen am Standort Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
- Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-4105
- E-Mail: jugendamt@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 - 12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00 - 18:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- aktuelle Öffnungszeiten des Jugendamtes
- Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhalt) nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
- aktuelle Öffnungszeiten des Jugendamtes
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Nahverkehr
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- U-Bahn
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Zossener Str./Kastanienallee
- 18
- M6
- M8
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0.1km
Jenaer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Dienstleistungsbeschreibung
Schule - Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen
Wenn Ihr Kind Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB, ehemals Hort) in der Schule besuchen soll, müssen Sie es spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in dem für Sie zuständigen Jugendamt beantragen.
Die ergänzende Förderung und Betreuung wird Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie Schülerinnen und Schülern der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in der Schul- und Ferienzeit ohne weitere Bedarfsprüfung gewährt. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe bzw. der Unterstufe beschieden. In diesen Fällen benötigen Sie keinen Bedarfsnachweis. Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag gestellt werden. Das Jugendamt stellt den Bedarf anhand Ihres Antrags auf ergänzende Förderung und Betreuung fest und erteilt den Bedarfsbescheid. Einen zusätzlichen Betreuungsumfang im Früh- und Spätmodul müssen Sie gesondert beantragen und den Bedarf weiterhin nachweisen. Die Bedarfsprüfung ist auch weiterhin für Jugendliche mit Förderstufe I oder II oder mit dem Förderbedarf Autismus erforderlich.
Die ergänzende Förderung und Betreuung wird Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie Schülerinnen und Schülern der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in der Schul- und Ferienzeit ohne weitere Bedarfsprüfung gewährt. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe bzw. der Unterstufe beschieden. In diesen Fällen benötigen Sie keinen Bedarfsnachweis. Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag gestellt werden. Das Jugendamt stellt den Bedarf anhand Ihres Antrags auf ergänzende Förderung und Betreuung fest und erteilt den Bedarfsbescheid. Einen zusätzlichen Betreuungsumfang im Früh- und Spätmodul müssen Sie gesondert beantragen und den Bedarf weiterhin nachweisen. Die Bedarfsprüfung ist auch weiterhin für Jugendliche mit Förderstufe I oder II oder mit dem Förderbedarf Autismus erforderlich.
Voraussetzungen
-
Wohnsitz in Berlin
Erziehungsberechtigte und Kind sind in Berlin gemeldet. -
Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern. -
Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Der andere Sorgeberechtigte muss Ihrem Antrag zustimmen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht, benötigen Sie keine Zustimmung. -
Fristgemäße Beantragung
Für Kinder der 1. bis 3. Jahrgangsstufe benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Ein zusätzlicher Betreuungsumfang für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 muss jeweils gesondert beantragt werden. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende des dritten Schuljahrs beschieden. Ab Jahrgangsstufe 4 muss erneut ein Antrag gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag drei Monate vor dem Beginn der 4. Klasse gestellt werden muss.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
Das Antragsformuar unterscheidet sich, je nach der von Ihnen gewählten Ganztagsschule:
- offene Ganztagsschule oder
- gebundene Ganztagsschule oder
- Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
-
Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
- Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
- Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt.
- Bei Zuzug nach Berlin Kopie der Meldebescheinigung
-
Nachweis über die Erwerbs-/ Ausbildungssituation
Entsprechend Ihrer Erwerbs- oder Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird, erforderlich:
- Aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und, ob Ihr Arbeitsvertrag befristet ist
- Bestätigung Ihres Arbeitgebers über die Elternzeit, ob Sie diese beantragt haben und wenn ja, für welchen Zeitraum
- Studienbescheinigung
- Ausbildungsbescheinigung
- Nachweis über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung, eine Bescheinigung des Finanzamtes, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder ein Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
- Praktikumsvertrag
- Nachweis der Agentur für Arbeit oder des JobCenters über die Meldung als arbeitsuchend;
- Nachweis der Aufnahme einer Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahme
-
Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres
Nur notwendig für Eltern von Kindern der 4. bis 6. Klasse (für Kinder der 1. bis 3. Klasse ist die ergänzende Förderung und Betreuung kostenfrei). Alle Unterlagen sind für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres in Kopie* einzureichen:
- Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres, liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein - Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens - ist möglich. Sollten Sie keinen Einkommensteuerbescheid beantragen, reichen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
- Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis waren bzw. sind, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. BAföG-Nachweise oder bei Renten den letzten sowie den ersten Rentenbescheid und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
- Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor.
Formulare
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) - nur für die Klassen 3-6
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bedarfsanerkennung wird nach 6 bis 8 Wochen den Eltern zugestellt.