Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern am Standort Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)

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Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Kita-Gutschein - Betreuungsumfang erweitern

Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung zur Förderung von Kindern
    (unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
  • Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
    der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
  • Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
    wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll
  • Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
    (bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird)
  • Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
  • Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
    (z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit)
  • Praktikumsvertrag
  • Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

kurzfristig

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnbezirks.

Chat

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