Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern am Standort Jugendamt - Familienbüro
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Jugendamt - Familienbüro
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: 90299 - 5453
- E-Mail: jugendamt-familienbuero@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Ca. 70 Meter rechts vom Haupteingang Kirchstr. 1/3 befindet sich Eingang zum Bauteil E. Er weist an der rechten Seite eine rollstuhlgerechte Metallrampe mit Automatiktür auf.
Öffnungszeiten
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09:00 - 12:00 Uhr
oder telefonisch unter 90299 5797 -
Dienstag
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09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
oder telefonisch unter 90299 5797 -
Mittwoch
-
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
oder telefonisch unter 90299 5797 -
Donnerstag
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15:00 - 18:00 Uhr
oder telefonisch unter 90299 5797
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
-
S-Bahn
- S Zehlendorf: S1
Hinweise zur Anschrift des Standorts
FamilienbüroRaum E 21
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern
Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erweiterung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
Sie können die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular nutzen.
- Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
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Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. -
Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll -
Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
(bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird) - Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
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Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit) - Praktikumsvertrag
- Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
kurzfristig