Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern am Standort Jugendamt Reinickendorf

Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Jugendamt Reinickendorf
- Eichborndamm 215 , 13437 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90294-6169
- E-Mail: jugendamt115reinickendorf@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten: zur Zeit nur telefonische Sprechzeiten:
Montag 10:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
Persönliche Termine nur nach telefonische Vereinbarung.
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Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr
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Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Wittenau
- S1
- S85
-
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
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S Eichborndamm
- S25
-
S+U Wittenau
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
-
U Rathaus Reinickendorf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kita-Gutschein für eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege erweitern
Für einen bestehenden Kita-Gutschein kann die Betreuungszeit Ihres Kindes auf Antrag erweitert werden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erweiterung eines Kita-Gutscheins (Anmeldung zur Förderung von Kindern)
Sie können die Online-Ausfüllhilfe oder das Antrags-Formular nutzen.
- Bitte den Antrag ausfüllen, ausdrucken, von allen Sorgeberechtigten unterschreiben lassen und anschließend per Post an das zuständige Jugendamt schicken oder im Familienservicebüro Ihres Wohnortbezirkes abgegeben.
-
Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils,
der nicht auf dem Erweiterungsantrag unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. -
Einverständniserklärung der Kita über die Erhöhung der Betreuungszeit
wenn die Betreuungszeit im laufenden Monat geändert werden soll -
Aktueller Nachweis des Arbeitgebers über die bestehende Erwerbstätigkeit
(bzw. Beginn der Arbeitsaufnahme) mit konkreten oder veränderten Arbeitszeiten (von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird) - Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums zum gewünschten Änderungszeitpunkt
-
Nachweis über die bestehende Selbständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit
(z.B. Gewerbeanmeldung, Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse, Bescheinigung vom Steuerberater, Bescheinigung vom Finanzamt oder eine Erklärung über Ihre selbständige Tätigkeit) - Praktikumsvertrag
- Bestätigung der Aufnahme einer Beschäftigungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
kurzfristig
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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