Grundstück - Nichterstreckungsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Nichterstreckungsbescheinigung beantragen

Sie benötigen eine Nichterstreckungsbescheinigung, wenn bestätigt werden soll, dass sich eine in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene Belastung räumlich nicht auf einen bestimmten Grundstücksteil erstreckt.

Über die Teile des Grundstücks, die nicht von der Belastung betroffen sind, kann das örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Vermessungsamt eine Nichterstreckungsbescheinigung erteilen. Solche Bescheinigungen können zum Beispiel erforderlich sein, wenn die einzelnen Teile eines zu teilenden Grundstücks in verschiedenen Verträgen veräußert werden und für jeden Vertrag eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen wurde.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Belastungen betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind. Die Vorlage einer Nichterstreckungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Belastung erstreckt sich nicht auf alle Teile des Grundstücks
    Die Belastung (außer Grunddienstbarkeiten) kann sein:
    • eine Auflassungsvormerkung
    • ein Nießbrauch
    • eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    • ein Vorkaufsrecht
    • oder eine Reallast
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Nichterstreckungsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Belastung vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in

Chat

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