Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- John-F.-Kennedy-Platz 1 , 10825 Berlin
-
Postanschrift10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277-6504
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
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09:00-15.00 Uhr
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Dienstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00-15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00-15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00-14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Schöneberg
- S45
- S46
- S41
- S1
- S42
-
S+U Innsbrucker Platz
- S45
- S46
- S42
-
S Schöneberg
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U-Bahn
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U Rathaus Schöneberg
- U4
-
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
U Eisenacher Str.
- U7
-
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
U Rathaus Schöneberg
-
Bus
-
Rathaus Schöneberg
- M46
- N7X
- 143
- M43
-
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
U Bayerischer Platz
- N7
-
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M48
- M85
- M43
- 248
- M46
- N7X
-
Heylstr.
- 143
-
Rathaus Schöneberg
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen
Sie benötigen eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung, wenn ein Grundstück, das in Abteilung II des Grundbuchs mit einer Grunddienstbarkeit (zum Beispiel einem Geh-, Fahr-, Leitungsrecht) belastet ist, in zwei oder mehr Grundstücke geteilt wird und danach die Belastung auf nur einen bestimmbaren Teil des Grundstücks beschränkt ist. Über die Teile des Grundstücks, die nicht von der Grunddienstbarkeit betroffen sind, kann das zuständige Vermessungsamt eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Nichtbetroffenheitsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Nichtbetroffenheitsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf dieser Grundlage kann das Grundbuchamt über die Löschung der Belastung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks entscheiden.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit betrifft nicht alle Teile des Grundstücks
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Antragsberechtigung
- Eigentümer/in
- Erwerber/in
- anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf eine Nichtbetroffenheitsbescheinigung
Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
- Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Angaben zum Grundstück
Lage, Grundbuchangaben - Aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)
Gebühren
- 110,00 Euro je Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
- oder Notar/in