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Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen am Standort Vermessung Pankow

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Öffnungszeiten

Montag
nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag
09:00-12:00 Uhr
Mittwoch
nach telefonischer Vereinbarung
Donnerstag
15:00-17:00 Uhr
Freitag
nach telefonischer Vereinbarung

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen

Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht. Über das Recht der Nutzung einer Grunddienstbarkeit kann das zuständige Vermessungsamt eine Begünstigungsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Begünstigung verbleibt nach Teilung des Grundstücks auf dem herrschenden Teil
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Begünstigungsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung (ohne örtliche Vermessung)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in