Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die barrierefreie Rampe beginnt vor dem Frauenhofer Insitut (Goslarer Ufer/Kaiserin-Augusta-Straße)

Öffnungszeiten

  • Montag

      9:00-12:00 Uhr Telefonsprechzeit
  • Dienstag

      9:00-12:00 Uhr Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      9:00-12:00 Uhr Telefonsprechzeit
      13:00-16:00 Uhr Telefonsprechzeit
  • Freitag

      9:00-12:00 Uhr Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine vor Ort nur nach telefonischer Vereinbarung.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Begünstigungsbescheinigung beantragen

Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht. Über das Recht der Nutzung einer Grunddienstbarkeit kann das zuständige Vermessungsamt eine Begünstigungsbescheinigung erteilen, sofern die Lage eindeutig nachvollziehbar ist.

Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Die Vorlage einer Begünstigungsbescheinigung erleichtert dem Grundbuchamt die eigenständig zu treffenden Entscheidungen. Auf Grundlage der erstellten Begünstigungsbescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Im Grundbuch eingetragene Begünstigung verbleibt nach Teilung des Grundstücks auf dem herrschenden Teil
  • Antragsberechtigung
    • Eigentümer/in
    • Erwerber/in
    • anderweitig berechtigte Person (z.B. Notar/in)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Begünstigungsbescheinigung
    Online möglich oder Sie stellen den Antrag formlos schriftlich per Post
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG, PNG oder DOCX bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Angaben zum Grundstück
    Lage, Grundbuchangaben
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde (in Kopie)

Gebühren

  • 110,00 Euro je Bescheinigung (ohne örtliche Vermessung)

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Vermessungsamt: Sie können Ihren Antrag bei dem örtlich für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Vermessungsamt stellen
  • oder Notar/in

Chat

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