Begünstigungsbescheinigung am Standort Vermessung und Geoinformation Neukölln

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Begünstigungsbescheinigung
Wenn ein von einer Grunddienstbarkeit begünstigtes Grundstück (herrschendes Grundstück) geteilt wird, verbleibt das Recht der Nutzung der Grunddienstbarkeit nur auf dem Teil des herrschenden Grundstücks, dem es zum Vorteil gereicht. Hierzu kann auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung (Begünstigungsbescheinigung über das Recht der Nutzung einer Grunddienstbarkeit nach § 1025 Bürgerliches Gesetzbuch) ausgestellt werden, sofern sich dies von der das Liegenschaftskataster führenden Behörde an Hand ihrer Unterlagen feststellen lässt.
Für das Grundbuchamt oder einen Notar ist nicht immer erkennbar, welche Grundstücksteile von Grunddienstbarkeiten betroffen beziehungsweise nicht betroffen sind, da diese sich oft auf historische Flurstücke beziehen. Nach Vorlage einer solchen Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Erstreckung für den nicht betroffenen Teil des Grundstücks löschen.
Diese katasterliche Bescheinigung ist für das Grundbuchamt nicht bindend. Dadurch wird jedoch dem Grundbuchamt die zutreffende Entscheidung erleichtert.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug
- Vorlage einer Kopie der Bewilligungsurkunde, mit der die Grunddienstbarkeit vereinbart wurde
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden.
Gebühren
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Vermessung und Geoinformation Neukölln
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße
Nahverkehr
U-Bahn U Rathaus Neukölln U7
Bus U Rathaus Neukölln 104, 167
Bus Erkstraße M41 mit Fußweg