Schengen - Visum - Verlängerung

Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung.
Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.

Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:

  • in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
oder

  • wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.

Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Ausnahmegründe: Höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe
    Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre bzw. schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
    • Beispiel für höhere Gewalt:
    Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
    • Beispiele für humanitäre Gründe:
    eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
    • Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe:
    dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
  • Verspätete Einreise
    Ein Visum kann auch dann verlängert werden, wenn ein Visum nicht voll ausgeschöpft wurde, weil die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
  • Vorsprache nur mit Termin
    Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das Referat B 5. Sie erhalten umgehend einen Terminvorschlag.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass mit dem gültigen Visum
  • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
    Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist
  • Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
    (siehe im Abschnitt Formulare)
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
    • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
    • ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherung
    • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.
    Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
  • Sonstige Nachweise
    Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.

Gebühren

  • Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
  • 30,00 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe oder verspäteter Einreise verlängert wird.

Wird eine zweite Verlängerung erforderlich, betragen die Gebühren
  • 60,00 Euro für Erwachsene
  • 30,00 Euro für Minderjährige

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

In der Regel bei Vorsprache

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstr. in Anspruch genommen werden.

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