Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften bieten wir ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung an.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach tel. Vereinbarung
  • Dienstag

      nach tel. Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach tel. Vereinbarung
  • Donnerstag

      nach tel. Vereinbarung
  • Freitag

      nach tel. Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.