Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Termine für allgemeine Betreuungsangelegenheiten sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Behindertengerechter Zugang nur über das Jugendamt (Eingang C).
Die Betreuungsbehörde befindet sich im 1.OG des Anbaus im hinteren Teil des Dienstgebäudes.

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00 - 12:00 Uhr (nur behördliche Betreuung)

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.: 134, 135, 137, 638, 639, M32, M36, M37, M45, X36, X37
S-Bahn
  • Spandau: S3, S9
U-Bahn
  • Rathaus Spandau: U7

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.