Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09.00 - 12.00 Uhr
  • Donnerstag

      09.00 - 12.00 Uhr
      und nach Terminvereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Alle Kolleg:innen der Amtsbetreuung im Amt für Soziales werden vom 11.11. bis 13.11.24 ganztägig für das neue IT Fachverfahren “Butler 21” geschult. Die Betreuungsbehörde ist daher an diesen Tagen nicht besetzt.


Keine Sprechstunden und persönlichen Beratungen am 21.11.2024
Aufgrund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziales entfallen am 21. November 2024 die Sprechstunden und persönlichen Beratungen. Anträge und Unterlagen können dennoch per Post, über die Hausbriefkästen des Rathauses, per E- Mail oder Telefax übersendet werden. Bei dringenden Anliegen bitten wir darum, sich im Vorfeld oder ab dem Folgetag der Veranstaltung mit den jeweiligen Kolleginnen und Kollegen in Verbindung zu setzen.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

Chat

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