Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Amt für Soziales - Betreuungsbehörde
- Hans-Schmidt-Str. 16 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 90297-6308
- Fax: (030) 90297-666348
- E-Mail: betreuungsbehoerde.soz@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
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Freitag
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nach Vereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 16. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung bzw. Amtsbetreuung über Ihr Eintreffen informiert.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Adlershof
- S45
- S46
- S8
- S9
- S42
- S85
-
S Adlershof
-
Bus
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Walther-Nernst-Str.
- 162
- 163
- 164
- N60
-
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
- 163
- N68
- N64
-
S Adlershof
- 162
- 163
- 164
- 260
- N60
- N68
- N64
-
Walther-Nernst-Str.
-
Tram
-
Walther-Nernst-Str.
- 61
- 63
- M17
-
S Adlershof
- 61
- 63
- M17
-
Karl-Ziegler-Str.
- 61
- 63
- M17
-
Walther-Nernst-Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
Dienstleistungsbeschreibung
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen
Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:
- Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
- Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)
Voraussetzungen
- persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin
Erforderliche Unterlagen
- Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
- gültige Personaldokumente
Formulare
Gebühren
10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.