Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen am Standort Amt für Soziales - Betreuungsbehörde

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund des erhöhten Publikumsverkehrs im Amt für Soziales bitten wir, Ihre Anliegen vorrangig per Telefon, E-Mail, Fax oder Post an uns zu richten. Falls dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin mit Ihrer Sachbearbeitung oder Amtsbetreuung. Sollten Sie nicht zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sein, kommen Sie bitte allein zu dem vereinbarten Termin.

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

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  • Freitag

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Hinweis für Terminkunden

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin im Amt für Soziales vorsprechen, dann melden Sie sich bitte am Eingang, Hans-Schmidt-Str. 16. Von dort wird Ihre zuständige Sachbearbeitung bzw. Amtsbetreuung über Ihr Eintreffen informiert.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen

Die Dienstleistung umfasst Beratung zu und öffentliche Beglaubigung von:

  • Vorsorgevollmachten (Festlegung, welche Person im Falle der Entscheidungsunfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin für diesen handeln soll.)
  • Betreuungsverfügungen (Festlegung, welche Person im Falle der Notwendigkeit als Betreuer oder Betreuerin bzw. auf keinen Fall bestellt werden soll.)

Voraussetzungen

  • persönliche Anwesenheit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungserklärung im Original
  • gültige Personaldokumente

Gebühren

10,00 Euro für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im Amt für Soziales Ihres Wohnbezirkes in Anspruch genommen werden.

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