Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben am Standort Standesamt Pankow - Geburten
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Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow - Geburten
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Tel.: 90295-2393
- Fax: 90295-2592
- E-Mail: geburt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über Neue Schönholzer Straße 35.
Öffnungszeiten
-
-
8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
-
Dienstag
-
8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
-
13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S85
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
-
U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
- N50
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- M1
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
Pankow Kirche
- M1
-
U Vinetastr.
- 50
- M1
-
Berlin, Bürgerpark Pankow
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.- Allgemeine Beantwortungen von Anfragen zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes im Standesamt Pankow erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene):
- Bitte nutzen Sie zur ersten Kontaktaufnahme nach erfolgter Geburt unser Kontaktformular auf der Homepage.
- Urkundennachbestellungen nach erfolgter Beurkundung können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.
Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.
Wir danken für Ihr Verständnis
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. -
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Erforderliche Unterlagen
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Geburtsurkunde Kind
- Geburtsurkunden der Eltern
- ggf. Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgeerklärung
-
Negativbescheinigung vom Jugendamt
wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Geburt registriert ist: für Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Geburt und Wohnsitz im Ausland
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