Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(Stand: 16.09.2022)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten Sie um Verständnis, dass derzeit keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Wegen anhaltender personeller Engpässe werden vorrangig Geburten und Sterbefälle beurkundet sowie vereinbarte Eheschließungen durchgeführt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist dennoch mit Verzögerungen zu rechnen. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Bitte beachten Sie unsere unten stehenden Hinweise zur Vaterschaftsanerkennung!
Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
Weiteres zur Situation im Standesamt Marzahn-Hellersdorf erfahren Sie in der Pressemitteilung vom 4. August 2022.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
- Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Erklärung sind auch Jugendämter und Notare. Dort können Sie zusätzlich, wenn gewünscht, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht abgeben.
Auf der Internetseite des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf gibt es dazu ausführliche Informationen.
- Sterbefälle anzeigen
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Erreichbarkeit (telefonisch)
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Elternteil ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger.
-
Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
-
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
-
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
-
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
-
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Erforderliche Unterlagen
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Geburtsurkunde Kind
- Geburtsurkunden der Eltern
- ggf. Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgeerklärung
-
Negativbescheinigung vom Jugendamt
wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Geburt registriert ist: für Beurkundung/Registrierung der Geburt in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Geburt und Wohnsitz im Ausland
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 195
- N5
-
0.1km
U Hellersdorf
- Tram
-
-
0.1km
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
0.1km
U Hellersdorf
Download
Verwandte Dienstleistungen
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben