Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
- John-F.-Kennedy-Platz -, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2372
- Fax: (030) 90277-2418
- E-Mail: standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
- S-Bahn
-
- S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
- U-Bahn
-
- U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-StraßeSonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.
In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.
In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden, sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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