Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt I in Berlin
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5000
- Fax: (030) 9028-3416
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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Freitag
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Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
- S-Bahn
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- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
- U-Bahn
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- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
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Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden, sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - Personalausweis oder Reisepass
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Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. -
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Namenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
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