Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Spandau finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bereits terminierte Eheschließungen finden statt.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der geltenden Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin hinsichtlich der Einhaltung des Mindestabstandes sind zur Trauzeremonie ab dem 02.11.2020 nur noch das Brautpaar und dessen minderjährige Kinder, ggf. Dolmetscher zugelassen.
Eine Vorsprache ohne Termin ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:
•Anzeige von Sterbefällen im Bezirk Spandau
•Anzeige von Hausgeburten im Bezirk Spandau
Beratungen / Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail.
Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgender E-Mail-Adresse:
Standesamt@ba-spandau.berlin.de
Bitte geben Sie in E-Mails unbedingt an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.
Telefonisch ist das Standesamt wie folgt erreichbar:
Montag und Dienstag 08:00 Uhr – 09:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 15:00 Uhr
Leitung des Standesamtes: 030 90279 2213
Eheregister: 030 90279 2509
Sterberegister: 030 90279 2419
Geburtenregister: 030 90279 2552
Urkundenanforderung: 030 90279 2505
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Es gibt einen Lebenspartnerschaftsnamen, der nur aus einem Namen besteht.
- Die Erklärung kann nur von der Person abgegeben werden, deren Name nicht Lebenspartnerschaftsname geworden ist.
-
Hinweise
Besteht der Geburtsname oder bisherige Name aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Die Erklärung kann im Rahmen der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später erfolgen.
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden, sie kann widerrufen werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweis oder Reisepass
-
Geburtsurkunde und Bescheinigung über die Namensführung
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland.
-
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei Begründung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen Wohnsitzstandesamt, bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671
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