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Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022

Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.

Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.

In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.

In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben

Entgegennahme einer Namenserklärung

Voraussetzungen

  • Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen.
  • Hinweise
    Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
    Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunden
    bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.

Gebühren

  • 25,00 Euro: Namenserklärung
  • 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde: für Beurkundung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin
  • Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
  • Standesamt I in Berlin: bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland