Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben am Standort Standesamt Treptow-Köpenick
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Plänterwald
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Treptower Park
- S8
- S9
- S46
- S85
-
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
- S42
-
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S42
- S47
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Rummelsburg
- S3
-
S Plänterwald
-
Bus
-
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Rathaus Treptow
- 265
-
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
- S9
-
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
Bulgarische Str.
-
Tram
-
Fähre
Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
-
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
-
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 42 - Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) § 3 - Lebenspartnerschaftsname
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Artikel 17b Abs. 2 - Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde: für Beurkundung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland
Download
Verwandte Dienstleistungen
- Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - bei Eheschließung und ohne Inlandswohnsitz
- Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Hinzufügung eines Namens zum Lebenspartnerschaftsnamen
- Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
- Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben