Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Rechtswahlerklärung am Standort Standesamt Lichtenberg / Eheregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
- Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
- Wir bitten, nur die unbedingt notwendigen Personen zum Termin zu erscheinen, d.h. eine Person zur Anmeldung einer Eheschließung unter Nachweis der Vollmacht der/des Nichtanwesenden.
- Beratungen/Auskünfte erfolgen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das nachstehende E-Mail-Postfach.
- Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen möglichst weiterhin den Postweg. Anträge und Unterlagen können auch in den Briefkasten des Dienstgebäudes Egon-Erwin-Kisch-Str. 106 eingeworfen werden. Zur besseren Zuordnung notieren Sie bitte auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden) Die Bearbeitung erfolgt ebenfalls schriftlich.
- Zur Anmeldung einer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland senden Sie uns zunächst für jeden Verlobten separat das Formular „Anmeldung der Eheschließung“ bzw. „Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses“ ausgefüllt und unterschrieben per Post zu. Fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen im Original bei.
- Reservierungswünsche für Termine für Eheschließungen und für Termine für Namenserklärungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
- Bitte beachten Sie nachstehende Merkblätter:
Merkblatt zum Ablauf der Eheschließung am Standort Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
- Wir bitten um Verständnis, dass Nachbeurkundungsanträge für Eheschließungen im Ausland derzeit nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden können.
Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Lebenspartnerschaft - Rechtswahlerklärung
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
-
Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Personalausweise oder Reisepässe
-
Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin, das Standesamt in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde, in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Standesamt Lichtenberg / Eheregister
Nahverkehr
S-Bahn Hohenschönhausen: S75
Bus 154, 197, 256, 893, X54
Tram M4, M17
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