Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
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Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
- Schlesische Str. 27A , 10997 Berlin
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PostanschriftPostfach 35 07 01, 10216 Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
- Fax: (030) 90298-713066
- E-Mail: standesamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
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Dienstag
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08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
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13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Warschauer Str.
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
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S Treptower Park
- S8
- S9
- S46
- S85
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S Ostkreuz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S8
- S42
- S85
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S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Warschauer Str.
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U-Bahn
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U Schlesisches Tor
- U1
- U3
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S+U Warschauer Str.
- U1
- U3
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U Görlitzer Bahnhof
- U1
- U3
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U Schönleinstr.
- U8
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U Frankfurter Tor
- U5
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U Kottbusser Tor
- U1
- U3
- U8
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U Schlesisches Tor
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Bus
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Taborstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
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Heckmannufer
- 165
- 265
- N60
- N65
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Falckensteinstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
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Stralauer Allee
- 347
-
U Schlesisches Tor
- N1
- 165
- 265
- N60
- N65
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Oberbaumbrücke
- 347
- N1
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Osthafen
- 347
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Berlin, Eichenstr./Puschkinallee
- 165
- 265
- N60
- N65
- M43
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Lohmühlenstr.
- 194
- N94
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Tamara-Danz-Str.
- 300
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Taborstr.
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Tram
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S+U Warschauer Str.
- M10
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S Warschauer Str.
- M10
- M13
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Berlin, Revaler Str.
- M10
- M13
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Libauer Str.
- M13
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Kopernikusstr./Warschauer Str.
- M13
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Simplonstr.
- M13
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Wühlischstr./Gärtnerstr.
- M13
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Grünberger Str./Warschauer Str.
- M10
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Holteistr.
- M13
- 21
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Neue Bahnhofstr.
- 21
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S+U Warschauer Str.
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Regionalbahn
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S Ostkreuz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
- RB25
- RB26
- RB54
- RB26
- RB25
- RB12
- RB32
- RB24
- IRE
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S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
-
S Ostkreuz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Warteraum befindet sich im Erdgeschoss (links).Sonstige Hinweise zum Standort
Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
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Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 42 - Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) § 3 - Lebenspartnerschaftsname
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Artikel 17b Abs. 2 - Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Lebenspartnerschaft registriert wurde: für Beurkundung/Registrierung der Lebenspartnerschaft in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Begründung der Lebenspartnerschaft und Wohnsitz im Ausland
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