Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben am Standort Standesamt I in Berlin
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Standesamt I in Berlin
- Schönstedtstr. 5 , 13357 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5000
- Fax: (030) 9028-3416
- Kontaktformular
Öffnungszeiten
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nach Vereinbarung
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Dienstag
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nach Vereinbarung
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Mittwoch
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nach Vereinbarung
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Donnerstag
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nach Vereinbarung
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Freitag
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nach Vereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die starren Öffnungszeiten wurden zugunsten einer flexiblen Terminvereinbarung aufgegeben.
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Brunnenplatz: M27 Nauener Platz: 247, 327
- S-Bahn
-
- Humboldthain: S1, S2, S25, S26
- U-Bahn
-
- Pankstr.: U8 Nauener Platz: U9
Sonstige Hinweise zum Standort
Wartebereich vor Raum 354, 3.StockZahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Ein Ehegatte ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger
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Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
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Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert. -
Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde
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Geburtsurkunden
bei Eheschließung im Ausland
Gebühren
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 41 - Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 10 Abs. 2 - Name
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde: für Beurkundung/Registrierung der Ehe in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland
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