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Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben в месте Standesamt Marzahn-Hellersdorf
большая карта Контакт
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Standesamt Marzahn-Hellersdorf
- Alice-Salomon-Platz 3 , 12627 Berlin
-
Почтовый адресStandesamt, 12671 Berlin
- Namenserklärungen
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 90293-2183
- E-Mail: namenserklaerungen-standesamt@ba-mh.berlin.de
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Время работы
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Четверг
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(nur mit Termin)
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Пятница
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(nur mit Termin)
Hinweise zu Öffnungszeiten
- Terminvergabe erfolgt nur per E-Mail oder Kontaktformular
- Sie erreichen das Standesamt donnerstags von 10:00 bis 11:30 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.
- Terminvergabe erfolgt nur per E-Mail oder Kontaktformular
- Sie erreichen das Standesamt donnerstags von 10:00 bis 11:30 Uhr telefonisch unter (030) 90293-2177. Bitte beachten Sie, dass die angegebene Telefonnummer außerhalb der telefonischen Sprechzeiten nicht erreichbar ist.
Транспорт
-
Bus
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U Hellersdorf
- 195
- N5
- U5
-
U Hellersdorf [Pos. 6]
- U5
-
U Hellersdorf
-
Tram
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U Hellersdorf
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
Варианты оплаты
- Barzahlung
- Girocard
- Debit Mastercard
- Mastercard (credit)
- Visa Debit
- Visa (Credit)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Ehe abgeben
Entgegennahme einer Namenserklärung
Требования
- Ein Ehegatte ist (auch) ausländischer Staatsangehöriger
-
Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
-
Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. -
ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. -
ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert. -
Примечания
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde
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Geburtsurkunden
bei Eheschließung im Ausland
Гонорары
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Законодательная база
- Personenstandsgesetz (PStG) § 41 - Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 10 Abs. 2 - Name
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt, in dem die Ehe geschlossen wurde: für Beurkundung/Registrierung der Ehe in Berlin
- Wohnsitzstandesamt: in allen anderen Fällen
- Standesamt I in Berlin: bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland
Terminvereinbarung bitte per E-Mail