Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Ehename am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
30.04.2020
Das Standesamt wird schrittweise vom Notbetrieb zum regulären Dienstbetrieb übergehen.
Die Leistungserbringung erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger und für unsere Beschäftigten unter Einhaltung der derzeitig geltenden Hygiene- und Arbeitsschutzstandards.
Weiterhin gilt die Minimierung von persönlichen Kontakten. Die Steuerung des Zugangs zum Standesamt zählt ebenso dazu, wie die schriftliche Beantragung von Leistungen, wo dies rechtlich möglich ist.
Ab dem 04.05.2020 gilt daher:
1. Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen nur telefonisch oder schriftlich
2. Abgabe von Unterlagen zu laufenden Beurkundungen oder Anträgen sind nur möglich
- mit einem Termin oder
- per Post
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/artikel.162479.php
4. Terminvereinbarungen oder Anfragen können über die Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes erfolgen
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/
Für Bürgerinnen und Bürger, die Termine für eine Antragsabgabe nicht wahrnehmen können, ist das Standesamt folgendermaßen ereichbar
Montag und Dienstag von 08:30 – 09:30 Uhr
Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte melden Sie sich in der 3. Etage rechts, Raum N307 (Anmeldung).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Namensrechtliche Erklärungen - Erklärung - Ehe - Ehename
Entgegennahme einer Namenserklärung
Voraussetzungen
- Bestehende Ehe
-
Hinweise
Eine Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben. Sie kann im Rahmen der Eheschließung oder später erfolgen.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
-
Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Reisepässe oder Personalausweise
- Geburtsurkunden bei Eheschließung im Ausland
-
Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
-
Hinweis
Weitere Unterlagen sind zu erfragen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache.
Gebühren
Nachträgliche Ehenamenserklärung 25,00 Euro
ggf. Eidesstattliche Versicherung 30,00 Euro
Bescheinigung über die Namensführung 12,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Bei der Beurkundung der Eheschließung in Berlin, Eheschließungsstandesamt; in allen anderen Fällen, Wohnsitzstandesamt; bei Eheschließung und Wohnsitz im Ausland, Standesamt I in Berlin
Kontakt
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
Nahverkehr
- S-Bahn
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1.5km
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- S7
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S+U Warschauer Str.
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U Schlesisches Tor
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- 265
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