Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
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- Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
- Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Nachbeurkundung, Namensrechtliche Erklärungen (3. Etage)
- Schlesische Str. 27A , 10997 Berlin
-
PostanschriftPostfach 35 07 01, 10216 Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
- Fax: (030) 90298-714170
- E-Mail: standesamt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
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Dienstag
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08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
-
Donnerstag
-
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Warschauer Str.
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
S Treptower Park
- S8
- S9
- S46
- S85
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S Ostkreuz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S8
- S42
- S85
-
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S9
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S+U Warschauer Str.
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U-Bahn
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U Schlesisches Tor
- U1
- U3
-
S+U Warschauer Str.
- U1
- U3
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U Görlitzer Bahnhof
- U1
- U3
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U Schönleinstr.
- U8
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U Frankfurter Tor
- U5
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U Kottbusser Tor
- U1
- U3
- U8
-
U Schlesisches Tor
-
Bus
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Taborstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Heckmannufer
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Falckensteinstr.
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Stralauer Allee
- 347
-
U Schlesisches Tor
- N1
- 165
- 265
- N60
- N65
-
Oberbaumbrücke
- 347
- N1
-
Osthafen
- 347
-
Berlin, Eichenstr./Puschkinallee
- 165
- 265
- N60
- N65
- M43
-
Lohmühlenstr.
- 194
- N94
-
Tamara-Danz-Str.
- 300
-
Taborstr.
-
Tram
-
S+U Warschauer Str.
- M10
-
S Warschauer Str.
- M10
- M13
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Berlin, Revaler Str.
- M10
- M13
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Libauer Str.
- M13
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Kopernikusstr./Warschauer Str.
- M13
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Simplonstr.
- M13
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Wühlischstr./Gärtnerstr.
- M13
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Grünberger Str./Warschauer Str.
- M10
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Holteistr.
- M13
- 21
-
Neue Bahnhofstr.
- 21
-
S+U Warschauer Str.
-
Regionalbahn
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S Ostkreuz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
- RB25
- RB26
- RB54
- RB26
- RB25
- RB12
- RB32
- RB24
- IRE
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S Ostbahnhof
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- RE7
-
S Ostkreuz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Bitte melden Sie sich in der 3. Etage rechts, Raum N307 (Anmeldung).Sonstige Hinweise zum Standort
Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen
Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
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Bestehende Ehe
Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
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Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
vor Ort möglich -
Reisepässe oder Personalausweise
Beider Eheschließenden -
Eheurkunde
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
ggf. Geburtsurkunden
Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Gebühren
- keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.