Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
- John-F.-Kennedy-Platz -, 10825 Berlin
- Tel.: (030) 90277-2372
- Fax: (030) 90277-2418
- E-Mail: standesamt-heirat@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
- Sbahn
-
- S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
- Ubahn
-
- U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-StraßeSonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.
In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.
In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen
Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.
Voraussetzungen
-
Bestehende Ehe
Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich. -
Ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Erforderliche Unterlagen
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Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
vor Ort möglich -
Reisepässe oder Personalausweise
Beider Eheschließenden -
Eheurkunde
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
ggf. Geburtsurkunden
Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.
Gebühren
- keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
- 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.
Standesamt des Wohnsitzes
- Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
- Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.
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