Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße

Nahverkehr

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
Sbahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
Ubahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022

Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.

Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.

In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.

In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen

Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.

Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.

Voraussetzungen

  • Bestehende Ehe
    Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich.
  • Ggf. Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
    vor Ort möglich
  • Reisepässe oder Personalausweise
    Beider Eheschließenden
  • Eheurkunde
    Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden
    Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Gebühren

  • keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
  • 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.

Standesamt des Wohnsitzes

  • Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
  • Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi im Service-Portal Ihre Fragen.