Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen am Standort Standesamt Pankow

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminabsprache)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zur Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an die zuständigen Register.

Eheregister
ehe@ba-pankow.berlin.de

Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene)
geburt@ba-pankow.berlin.de

Sterberegister
sterbe@ba-pankow.berlin.de

Urkundenstelle (Urkunden aus Altregistern bis 2023)
urkunden@ba-pankow.berlin.de

  • Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Die Bearbeitung erfolgt im Nachgang nach Dringlichkeit und entsprechend der personellen Kapazitäten.

  • Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

  • Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

  • Urkundenbestellungen können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

  • Anzeigen zu Sterbefällen bitten wir gleichfalls briefpostalisch oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten zuzustellen. Für dringende Angelegenheiten kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Eingang des Rathauses Pankow, Breite Str. 24a-26.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder im Falle der Erstbeurkundung nach Geburt, Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Namensrechtliche Erklärung - Ehenamen bestimmen

Eheschließende können einen Namen zum gemeinsamen Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich! Beide Partner/innen können ihre bisherige Namensführung aber auch beibehalten. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, solange die Ehe besteht, jederzeit möglich.

Die Ehenamenserklärung ist von beiden Ehegatten abzugeben, da es sich um eine gemeinsame Namensbestimmung handelt.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich nachträglich einen Ehenamen zu bestimmen, sofern dies im Rahmen der Eheschließung noch nicht erfolgt ist.

Voraussetzungen

  • Bestehende Ehe
    Die Ehenamensbestimmung kann im Rahmen der Eheschließung erfolgen. Wird der Ehename erst nachträglich erklärt, muss die Ehe bestehen. Nach Auflösung einer Ehe ist eine Ehenamensbestimmung nicht mehr möglich.
  • Ggf. Dolmetscher
    Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über den Ehenamen (Ehenamenserklärung)
    vor Ort möglich
  • Reisepässe oder Personalausweise
    Beider Eheschließenden
  • Eheurkunde
    Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • ggf. Geburtsurkunden
    Sofern die Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Gebühren

  • keine: für eine Ehenamenserklärung im Rahmen der Eheschließung
  • 25,00 Euro: für eine nachträgliche Ehenamenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt, welches das Eheregister führt
Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde und das das Eheregister führt.

Standesamt des Wohnsitzes

  • Abgegeben werden kann die Erklärung auch bei dem Standesamt des Wohnsitzes.
  • Bei Eheschließungen im Ausland ist ebenfalls das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.

Chat

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