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Wechselkennzeichen beantragen am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Dienstag
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Mittwoch
07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
Freitag
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Wechselkennzeichen beantragen

Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist es ab 01.07.2012 möglich, zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zuzulassen. Für Halterinnen und Halter von zwei Fahrzeugen soll sich dadurch mehr Flexibilität bei der Fahrzeugnutzung ergeben. Es sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten, beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, sinnvoll ergänzt werden.

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Das nicht im Betrieb befindliche Fahrzeug darf nicht auf öffentlichem Straßenland abgestellt werden.

Beide Fahrzeuge sind voll zu versteuern und zu versichern!

Wechselkennzeichen können nur unter besonderen Voraussetzungen zugeteilt werden. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt "Voraussetzungen".

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit. Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Wechselkennzeichen können zugeteilt werden bei Zulassung von zwei Fahrzeugen
    a) auf den gleichen Halter
    und
    b) der gleichen Klassen (siehe dazu Zulassungsbescheinigung Teil I - Feld "J")
    • M1 (Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätzen)
    • L oder
    • O1
    und
    c) mit gleicher Anzahl und Abmessung der Kennzeichenschilder
    .
  • Wechselkennzeichen dürfen nicht zugeteilt werden bei
    • Saisonkennzeichen
    • Rote Kennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Behördenkennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Zulassung
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    Die eVB ist seitens der Versicherungsgesellschaft als für Wechselkennzeichen zulässig zu deklarieren.
    Es ist eine eVB für jedes Fahrzeug mit Wechselkennzeichen erforderlich (zwei pro Paar).
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Gebühren

  • 6,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.