Reisepass abholen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten
- Carl-Schurz-Str. 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (ohne Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (ohne Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (ohne Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (ohne Termin)
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- 134
- N30
- N34
- M36
- M45
- 671
- 136
- 337
- N7
- X33
- X37
- X36
- RE8
- 137
- M37
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
-
Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S Spandau Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Lastschrift per girocard (mit Unterschrift)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass abholen
Wenn Ihr neuer Reisepass nach circa 6-8 Wochen fertig ist, können Sie ihn abholen.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie vorher den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Bearbeitungsstatus online abfragen
- Bitte halten Sie Ihre E-Mail-Adresse und die Seriennummer bereit, sofern Ihnen diese bei der Beantragung des Dokumentes mitgeteilt wurde.
- Nach der Statusabfrage können Sie Ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn das beantragte Dokument zur Abholung bereit liegt.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Reisepass persönlich ab. Falls Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich zu bevollmächtigen. -
Bei Kindern und Jugendlichen: Vollmacht
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und Ihren neuen Reisepass selbst abholen möchten, benötigen Sie dazu eine schriftliche Vollmacht von einem Ihrer gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel ein Elternteil). -
Für die Online-Statusabfrage: Seriennummer
Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
(unter "Online-Abwicklung")
Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten. -
Falls vorhanden Ihr bisheriger Reisepass
(auch wenn dieser bereits abgelaufen, aber noch nicht entwertet ist) - Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Behörde, bei der Sie den Reisepass beantragt haben. Eine Terminvereinbarung ist nur in manchen Bürgerämtern notwendig.